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Kinder Quad

Kinder Quad
Fahrspass für Kinder von 4-10 Jahre

Gusterath-Tal, Quad Tour Trier Gelände

Romikastrasse 69, 54317 Gusterath-Tal (Deutschland) - Karte
Als neues Highlight der Saison bieten wir für unsere kleinen, quadbegeisterten Kinder von 4-10 Jahren Kinderquad fahren auf umweltfreundlichen Elektroquads an. Ihr Kind wird auf einem abgesteckten Parcours eine ca.10-15 minütige Sicherheitseinweisung erhalten, erste Runden fahren um ein Gefühl für das Quad zu bekommen, dabei wird besonderer Wert auf das Kurven fahren und Bremsen gelegt, ganz nach dem Motto Sicherheit geht vor.

Dann ist es soweit. Ihr Kind darf sich mit Ihnen in den Landal Green Park Sonnenberg auf den dafür vorgesehenen Gehwegen und den nahe gelegenen Waldwegen ins Gelände wagen.

Erforderliche körperliche Konstitution und Alter:
- Geeignet für Kids mit und ohne Quad-Erfahrung
- Geeignet für Kinder mit einem Alter 4 - 10 Jahre (maximale Körpergröße: 1,50 Meter)
- Aufsicht durch Erwachsene erforderlich

Dauer des Erlebnisses:
- Qualifizierte Einführung und das Kinderquad fahren betragen zusammen 60 Minuten
Wetter

Das Erlebnis findet bei (fast) jedem Wetter statt, bei Dauerregen wird das Erlebnis verschoben Ausrüstung und Kleidung

- (Robuste) Wetterfeste Kleidung, die auch dreckig werden darf
- Handschuhe falls vorhanden, aber keine Pflicht
- Ein Kinderhelm kann vor Ort geliehen werden

Teilnehmer und Zuschauer:
- Das Angebot ist für 1 Person gültig. Fans sind an der Rennstrecke herzlich willkommen.

Ein besonderes Angebot für alle jüngeren Geschwisterkinder: Da in der Vergangenheit häufiger auch unserer jüngsten Geschwisterkinder Lust hatten mit zu fahren sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir stellen dann ein zweites Quad bereit.

1. Helmpflicht:
Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit, das Quad nur mit einem zugelassenen Motorradhelm zu führen. Gleiches gilt auch für Beifahrer. Helme können ebenfalls beim Vermieter gemietet werden.
2. Kaution:
Bei begleiteten Touren wird pro Quad eine Hinterlegung von 250 Euro Kaution erhoben. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, dann wird die Kaution im vollem Umfang erstattet. Sollte ein Schaden entstanden sein, behält der Vermieter die Kaution bis zur abschließenden Kosteneinschätzung durch einen Fachbetrieb ein. Davon ausgenommen ist das Kinderquaderlebnis.
3. Führungsberechtigte:
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss mindestens 18 Jahre betragen und sie müssen mindestens 1 Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B sein. Der Mieter hat die Fahrerlaubnis und einen gultigen Personalausweis oder Reisepass bei Mietbeginn vorzulegen. Die Fuhrung eines Quad stellt hohe Anforderungen an das Reaktionsvermogen des Fahrers. Das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen ist dem Mieter untersagt. Daher darf der Mieter wahrend der Fahrt keine alkoholischen Getranke, berauschenden Mittel oder sonstige Substanzen (z.B. Medikamente) einnehmen, die seine Reaktionsfahigkeit oder seine sonstige Befahigung zur Teilnahme am Straßenverkehr einschranken. Der Mieter fuhrt das Quad in eigener Verantwortung. Er hat seine Fahrweise und insbesondere die von ihm gefahrene Geschwindigkeit stets seiner eigenen Leistungsfahigkeit und den Straßenverhaltnissen anzupassen. Der Mieter hat wahrend der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Quadtourtrier verfügt uber Leihhelme in den gangigen Größen. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es durch die Bauart des Quad zu Verschmutzungen der Kleidung des Mieters kommen kann. Quadtourtrier verfügt über Schutzkleidung in den gängigen Größen. Der Mieter ist berechtigt, einen Beifahrer zu befördern. Der Beifahrer muss während der Fahrt einen Helm tragen und mindestens das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.
4. Alle Fahrer und Beifahrer haben vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen.
5. Umfang der Leistungspflicht bei begleiteten Touren
Es wird keine Geschwindigkeit vorgegeben sondern der Mieter ist selbst verpflichtet abhängig von Wetter, Untergrund und persönlichem Fahrvermögen & Erfahrung seine Geschwindigkeit zu bestimmen. - Die geführten Wege verstehen sich als Vorschlag, nicht als zwingend vorgegebene Tour. Der Mieter ist verpflichtet, bei Zweifeln an der Beschaffenheit, insbesondere im Hinblick auf Untergrund und Wetter, dem Vorschlag zu widersprechen und den jeweiligen Weg nicht zu befahren.
6. Ausschluss
Der Vermieter behält sich und seinen Weisungsberechtigten vor, Mieter bzw. Tourteilnehmer von der Mietfahrt bzw. Tour dann auszuschließen, wenn diese eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer
darstellen.

- vor Ort muss ein Haftungsverzicht ausgefüllt werden
- Beifahrerbuchung (40,00 €) möglich vor Ort
- verbindliche Anmeldung und Terminvereinbarung über den Veranstalter unter der Mobilnummer 0049-173-8176972

Vom 01. April bis 31. Oktober
Tourstart: Romikastr. 69
54317 Gusterath

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Falls benötigt Helm Miete 5 €, Sturmhaube 5 €, Reinigungs- und hygienezuschlag 5 €, Benzinzuschlag 15 €.
Veranstalter: Quadtour Trier GbR
Bild links: © Quadtour Trier GbR / Bild rechts: © Quadtour Trier GbR
Preise
 
1
Normalpreis€ 89.00
01. April bis 31. Oktober Tickets bestellen
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